Wir freuen uns, das Wahlergebnis der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 bekanntgeben zu können.
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B e k a n n t g a b e
Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der
Kirchengemeinde gewählt worden:
1. Franziska Armbrecht
2. Regina Selzer
3. Tobias Armbrecht
4. Kerstin Leidicke
Zu Ersatzkirchenvorsteherinnen und Ersatzkirchenvorstehern sind in folgender Reihenfolge
gewählt worden:
1. Marius Kohlrauch
2. Anja Kohlrausch
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahler-
gebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvor-
stand, Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg Eisdorf-Willensen, Mitteldorf 33, 37539 Bad Grund
oder beim Kirchenkreisvorstand Harzer Land, Schloßplatz 3a, 37520 Osterode einzureichen und kann nur
mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Eisdorf, 10.03.2024
Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)
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Wir gratulieren den Gewählten und danken für die Kandidatur.
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B e k a n n t g a b e
Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der
Kirchengemeinde gewählt worden:
1. Franziska Armbrecht
2. Regina Selzer
3. Tobias Armbrecht
4. Kerstin Leidicke
Zu Ersatzkirchenvorsteherinnen und Ersatzkirchenvorstehern sind in folgender Reihenfolge
gewählt worden:
1. Marius Kohlrauch
2. Anja Kohlrausch
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahler-
gebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvor-
stand, Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg Eisdorf-Willensen, Mitteldorf 33, 37539 Bad Grund
oder beim Kirchenkreisvorstand Harzer Land, Schloßplatz 3a, 37520 Osterode einzureichen und kann nur
mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Eisdorf, 10.03.2024
Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)
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Wir gratulieren den Gewählten und danken für die Kandidatur.